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12.2024

Das ändert sich 2025 für Krankenhäuser

Ein Kalenderblatt des Jahres 2024 wird abgerissen und zu sehen ist ein Kalenderblatt von 2025.

Hybrid-DRGs, Änderungen beim Pflegebudget, die elektronische Patientenakte: Auf Krankenhäuser kommen im neuen Jahr in verschiedenen Bereichen Neuerungen zu. Welche dies sind und wie Sie sich darauf vorbereiten, lesen Sie in unserer Übersicht.

Ein spannendes und nicht selten herausforderndes Jahr geht für die Krankenhäuser zu Ende. Immerhin: Ein wenig mehr Klarheit, wie es weitergeht, hat die Verabschiedung der Krankenhausreform gebracht. Doch während deren Auswirkungen sich nicht sofort im Krankenhausalltag bemerkbar machen, gibt es einige Änderungen, die schon zum Jahreswechsel in Kraft treten und die Prozesse verändern werden. Eine Übersicht über die wichtigsten:

Budgetverhandlungen

Mit dem bevorstehenden Budgetjahr 2025 ergeben sich einige inhaltliche Anpassungen, die für die Budgetplanung und die Budgetverhandlungen von Bedeutung sein könnten. So werden am 2025 die Berufsgruppen „Sonstige Berufe“ und „ohne Berufsabschluss“ aus dem Pflegebudget wieder in das DRG-System überführt. Für die Budgetforderung 2025 müssen diese Berufsgruppen somit nicht mehr berücksichtigt werden. Die Personalkosten der Hebammen können hingegen ab dem Pflegebudget 2025 geltend gemacht werden, da Hebammen ab diesem Jahr im Pflegebudget berücksichtigt werden. Der häufig für Budgetverhandlungen herangezogene Faktor für Steigerungsraten beträgt 4,41 Prozent. Dieser Wert entspricht der aktuellen Veränderungsrate. Eine gute Vorbereitung der Budgetverhandlungen ist auch 2025 wichtig.

Fallpauschalen (DRGs)

Im Fallpauschalenkatalog 2025 sind einige moderate Änderungen vorgesehen, die sich allerdings erheblich auf die Erlöse von Krankenhäusern auswirken können. Zum Beispiel werden die Ein-Belegungstag-DRGs um 15 Prozent abgesenkt. Das bedeutet im Endergebnis weniger Geld für Krankenhäuser, die sehr viele 1-Tages-Fälle behandeln.

Weitere Leistungen, die bisher über die Fallpauschalen vergütet wurden, werden ab 2025 den Hybrid-Leistungen zugeordnet. Das heißt, sie werden einheitlich vergütet, egal ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Dies betrifft die folgenden Leistungen: endoskopische Eingriffe an Galle, Leber, Pankreas, Eingriffe an Analfisteln, Eingriffe an Hoden und Nebenhoden sowie Lymphknotenbiopsien. Das Medizincontrolling im Krankenhaus sollte prüfen, wie sich die Fallzahlen für die Hybrid-DRGs künftig entwickeln und welche Auswirkungen dies auf die Erlöse des Krankenhauses hat. Darauf aufbauend sollte eine Strategie entwickelt werden, wie der Einsatz von Ressourcen frühzeitig daran angepasst werden kann.

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PPR 2.0

Nach langem politischem Streit ist 2024 die Pflegepersonalregelung PPR 2.0 in Kraft getreten. Seit dem 1. Juli 2024 müssen die Krankenhäuser täglich neben der Anzahl der Patienten auf den einzelnen Stationen auch die Einstufung der Patienten in Patientengruppen dokumentieren. Diese gibt an, wie hoch der individuelle Pflegeaufwand für jeden Patienten ist. Gleichzeitig muss dokumentiert werden, wie viele Pflegekräfte dafür zur Verfügung stehen. Erstmals sind die Soll- und Ist-Personalbesetzungen auf den einzelnen Stationen für das 4. Quartal an das InEK zu melden. Der Stichtag hierfür ist der 31. Januar 2025. Ab diesem Zeitpunkt muss diese Datenmeldung quartalsweise erfolgen. Es ist daher wichtig, dass die Datenerhebung und -übermittlung ab 2025 reibungslos funktioniert.

CSRD-Bericht

Die EU-Richtlinie zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet ab 2025 alle großen Unternehmen, einschließlich Krankenhäuser, zur Erstellung eines detaillierten Nachhaltigkeitsberichts. Dieser Bericht umfasst Themen wie Umweltschutz, soziale Verantwortung und Unternehmensführung (ESG-Kriterien). Der Nachhaltigkeitsbericht ist prüfungspflichtig und Teil des Lageberichts im Jahresabschluss 2025. Wenn möglich, sollte die quantitative Datenerfassung für den Bericht ab dem 1. Januar 2025 beginnen. Der erste Nachhaltigkeitsbericht ist der aufwändigste. Deshalb sollte er vom Finanzcontrolling gut vorbereitet und mit viel Sorgfalt angegangen werden. Ist diese Aufgabe erstmal gemeistert, werden die kommenden Berichte mit Sicherheit viel einfacher.

Elektronische Patientenakte

Ab 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA), sofern sie dem nicht widersprechen. Mit der ePA soll unter anderem der Austausch patientenbezogener Gesundheitsdaten zwischen den Leistungserbringern erleichtert werden. In einem ersten Schritt erfolgt die Einführung in ausgewählten Modellregionen, um die Praxistauglichkeit der Software zu testen. Ab dem 15. Februar 2025 soll die ePA dann flächendeckend in ganz Deutschland verfügbar sein. Für Krankenhäuser bedeutet das, dass sie bis zu diesem Datum die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen müssen, um die ePA zu unterstützen.

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