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11.2024

Die Krankenhausreform ist beschlossen – was passiert jetzt?

Eine Hand hält ein Schild mit einem grünen Häkchen in den Vordergrund.

Die Krankenhausreform hat den Bundesrat passiert und tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Damit ist der Weg frei für Vorhaltepauschalen, Leistungsgruppen und Transformationsfonds. Doch es bleiben weiterhin Fragen offen. Wie sollten Kliniken jetzt reagieren?

 

Es blieb spannend bis zum Schluss: Bis kurz vor der Bundesratssitzung hatten sich einige Bundesländer noch nicht entschieden, ob sie die Krankenhausreform durchwinken oder für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat votieren. „In einer anderen großpolitischen Wetterlage wäre wohl mit großer Mehrheit der Vermittlungsausschuss angerufen worden“, sagte Reiner Haseloff (CDU), Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, in seiner Rede vor der Abstimmung im Plenum und spielte damit auf die bevorstehende Neuwahl an. Vielleicht hatte er damit recht, doch nun kam es anders. Der Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit und der Bundesrat gab somit grünes Licht für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Es tritt damit am 1. Januar 2025 in Kraft.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kann also aufatmen, denn seine „Revolution“ hat es geschafft. Aus dem Vermittlungsausschuss wäre das Gesetz mit großer Wahrscheinlichkeit vor der Neuwahl am 23. Februar 2025 nicht mehr herausgekommen. Mit der Einführung von Leistungsgruppen, Vorhaltepauschalen, sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen und einem Transformationsfonds wird ein neues Kapitel in der deutschen Krankenhauslandschaft aufgeschlagen. Das Gesetz soll die Qualität der Krankenhausbehandlungen in Deutschland verbessern und gleichzeitig den ökonomischen Druck von den Kliniken nehmen.

Alles, was Sie zur Krankenhausreform wissen müssen

Was bedeutet das für die Krankenhäuser?

Immerhin: Nun ist klar, welchen Weg die Politik einschlägt. Die monatelange Ungewissheit, die durch das Ende der Ampelregierung noch einmal verschärft wurde, hat vorerst ein Ende. Doch für Kliniken bleibt die Lage auch jetzt weiter angespannt. Denn die akuten Finanzierungsprobleme, unter denen ein Großteil von ihnen leidet, werden von der Reform nicht ausreichend adressiert. Darauf machten auch mehrere Landesvertreter im Bundesrat aufmerksam. Die SPD-geführten Länder Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern forderten deshalb auch erneut eine Übergangsfinanzierung bis zum Greifen des Gesetzes. Doch Lauterbach hat mehr als einmal deutlich gemacht, dass er das Geld dafür nirgendwo auftreiben kann.

Unsicherheit gibt es auch weiterhin über einige zentrale Aspekte der Reform. Dabei geht es um den Transformationsfonds, die Mindestzahlen und die Leistungsgruppenkriterien. Zu diesen müssen Bund und Länder noch drei Rechtsverordnungen beschließen. Diese Regelungen sind entscheidend, da sie unter anderem die Grundlage für die Auszahlung der Vorhaltepauschalen bilden – ein Schlüsselfaktor für die finanzielle Zukunft der Krankenhäuser.

Genau diese weitreichenden Entscheidungen fallen nun in die turbulente Phase des Wahlkampfs. Wann die Rechtsverordnungen beschlossen werden und was genau am Ende darinsteht, hängt also auch stark vom Wahlausgang und einer neuen Bundesregierung ab. Bis eine finale Verordnung in Kraft tritt – vorgesehen ist dafür der 1. Januar 2027 – gelten Übergangsregelungen, die sich an den Kriterien aus Nordrhein-Westfalen orientieren.

Kleine Kliniken unter Druck

Die Gegner der Reform argumentierten in der Bundesratssitzung erneut, dass das KHVVG die Versorgungssicherheit auf dem Land gefährden könnte. Die Begründung: Kleine und mittlere Kliniken könnten die starren Personal- und Strukturvorgaben nicht erfüllen. Großzügige Ausnahmeregelungen von den Vorgaben wollten daher mehrere Länder wie Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt im Vermittlungsausschuss noch hineinverhandeln, konnten sich letztendlich aber nicht durchsetzen. Lauterbach bekräftigte vor der Abstimmung, dass er an einer solch „verwässerten Reform“ auch kein Interesse hätte.

Fakt ist nun: Kliniken in Deutschland müssen spätestens jetzt ihr Leistungsangebot überprüfen und kritisch analysieren, welche Leistungen sie künftig noch selbst oder in Kooperation mit anderen Kliniken erbringen können und welche voraussichtlich gestrichen werden müssen. Diese Entscheidung wird mit Sicherheit keine leichte und ist von vielen Faktoren abhängig, die auch heute noch nicht bekannt sind. Vor allem die finanziellen Auswirkungen für jede einzelne Klinik sind noch immer ungewiss.

Was bringt die Zukunft?

Die Krankenhausreform ist beschlossen, doch es bleiben noch Fragen offen. Krankenhäuser sehen sich weiter mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert, für die es keine schnelle Lösung zu geben scheint. Unter finanziellem Druck und mit Ungewissheit über die Folgen einzelner Entscheidungen sind strategische Weichenstellungen keine leichte Aufgabe für die Klinikleitungen. Doch immerhin ist die Richtung, in die es geht, nun wenigstens ein bisschen klarer.

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Dr. med. Karen Wismann

Geschäftsführerin

Karen Wismann war vor ihrer Berufung in die consus-Geschäftsführung bereits 18 Jahre lang im Medizincontrolling tätig – und gehört damit zu den Erfahrensten auf dem Gebiet der Erlössicherung. Neben umfassenden Kenntnissen im Bereich der Erlöse verfügt die Ärztin, Gesundheitsökonomin und Dozentin über eine ausgewiesene Expertise im Bereich medizinischer Analysen.







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