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01.2024

FAQ: Was sind Entgeltverhandlungen im Krankenhaus?

Symbolbild FAQ

Ein Krankenhaus muss jedes Jahr neu mit den Kostenträgern verhandeln, wie viel Geld es bekommt. Dazu dienen die Budget- und Entgeltverhandlungen. Doch was steckt hinter diesen Begrifflichkeiten und worin unterscheiden sie sich? Und was passiert, wenn solche Verhandlungen nicht gut vorbereitet werden? Unsere FAQ gibt einen Überblick über die wichtigsten Fakten.

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Entgeltverhandlungen im Krankenhaus

Worin unterscheiden sich Entgelt- von Budgetverhandlungen?

In der Krankenhausbranche wird häufig von „Budget- und Entgeltverhandlungen“ gesprochen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um zwei unterschiedliche Dinge. Als Entgeltverhandlungen werden die Verhandlungen der Zusatzentgelte bezeichnet. Sie werden oft getrennt vom restlichen Krankenhausbudget betrachtet, jedoch nicht getrennt verhandelt. Entgeltverhandlungen sind also ein Bestandteil der Budgetverhandlungen.

Wozu gibt es Entgeltverhandlungen?

Laut Paragraf 6 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) gibt es Leistungen, die noch nicht mit Fallpauschalen und bundeseinheitlichen Zusatzentgelten sachgerecht vergütet werden können. Dazu zählen zum Beispiel bestimmte Implantate, manche Medikamente oder auch ganze Behandlungen, deren Kosten je nach Haus und Patientenklientel stark variieren können. Die Vergütung für diese Leistungen wird krankenhausindividuell verhandelt, als Bestandteil der Budget- und Entgeltverhandlungen.

Welche Arten von Entgelten gibt es?

Stark vereinfacht kann man zwischen den folgenden Arten von Entgelten unterscheiden:

E3.2-Entgelte: Hierbei handelt es sich um Zusatzentgelte, also Entgelte, die zusätzlich zu einer DRG hinzukommen. Beispielsweise können das bestimmte Medikamente sein, die nichts mit der „eigentlichen“ Behandlung des Patienten zu tun haben, oder Implantate, die nur selten zur Behandlung der Erkrankung eingesetzt werden, weshalb sie in der Kalkulation der DRG nicht enthalten sind. Es gibt auch E2-Zusatzentgelte, über die aber nicht verhandelt werden muss, da die Preise dieser Entgelte bundeseinheitlich festgelegt sind. Die Kosten für E3.2-Entgelte können jedoch von Haus zu Haus variieren, weshalb man über die Preise verhandeln muss.

E3.1-Entgelte und E3.3-Entgelte: Diese beiden Entgeltarten ähneln sich sehr, denn sie ersetzen die sogenannten E1-DRGs und kommen nicht zu ihnen hinzu. Diese Entgelte müssen also die Kosten der gesamten Behandlung eines Patienten abdecken. Zum einen gibt es hier eine feste Liste mit DRGs, welche immer eine E3.1 bzw. E3.3 sind. Zum anderen kann ein Haus auch individuelle Tatbestände als ein solches Entgelt verhandeln, beispielsweise eine onkologische Tagesklinik. Auch hier sind die Preise nicht festgelegt, sondern werden vom Haus mit den Kostenträgern verhandelt. Der Unterschied zwischen E3.1 und E3.3 ist der, dass es sich bei einem E3.3-Entgelt um tagesgleiche Pflegesätze handelt, es wird also für jeden Tag, den der Patient im Krankenhaus ist, der gleiche Betrag abgerechnet. Ein E3.1-Entgelt ist dagegen wie eine DRG aufgebaut, mit einem (individuell verhandelten) Pauschalbetrag und Zu- bzw. Abschlägen für Lang- bzw. Kurzlieger.

Was ist für eine Entgeltverhandlung vorzubereiten?

Ein Krankenhaus muss Aussagen darüber treffen können, wie teuer die jeweiligen Leistungen im Verhandlungsjahr waren (bei einer rückwirkenden Budget- und Entgeltverhandlung) oder aber wie teuer sie im Folgejahr voraussichtlich sein werden (bei einer prospektiven Budget- und Entgeltverhandlung), beispielsweise durch aktuelle Rechnungen oder Kostenvoranschläge der Hersteller für Implantate. Teile der Kosten von krankenhausindividuellen Zusatzentgelten werden aber womöglich bereits über die DRG-Fallpauschalen abgegolten, hier ist also möglicherweise eine Verrechnung notwendig. Hierfür kann man sich an den Angaben aus dem InEK-Kalkulationsbrowser für die bei den jeweiligen Patienten am häufigsten vorkommende DRG orientieren.

Im Falle von tagesgleichen E3.3-Entgelten kann es sinnvoll sein, für die Entgeltverhandlungen eine genaue Kalkulation über die Behandlungskosten je Tag für die jeweilige Behandlung vorzubereiten, um die Kosten den Kostenträgern gegenüber argumentieren zu können.

Welche Auswirkungen haben Entgeltverhandlungen auf die Wirtschaftlichkeit eines Krankenhauses?

Auswirkungen können vor allem schlecht geführte Entgeltverhandlungen haben. Falls man die tatsächlichen Kosten eines Zusatzentgelts bzw. eines tagesgleichen Entgelts nicht korrekt nachweist, kann etwa im Rahmen der Budgetverhandlung ein zu niedriger Preis vereinbart werden. Das hätte zur Folge, dass man die Leistungen möglicherweise nicht kostendeckend erbringen kann. Je nach Preis eines Zusatzentgelts können nicht gedeckte Kosten unterschiedlich stark ausfallen: Bei modularen Endoprothesen mit Preisen von 1.000 bis 2.000 Euro geht es oft um wenige hundert Euro pro Prothese. Bei teureren Entgelten wie Neurostimulatoren kann sich die Unterdeckung auf mehrere tausend Euro belaufen.

Wie wirken sich Veränderungen im Krankenhaus auf die Entgeltverhandlungen aus?

In vielen Krankenhäusern wird derzeit darüber nachgedacht, wie die Medizinstrategie so aufgestellt werden kann, dass das Haus für die Krankenhausreform gut aufgestellt ist. Die Veränderungen, die sich in der Struktur eines Hauses ergeben, können auch Auswirkungen auf die krankenhausindividuell verhandelten Entgelte haben.

Wenn beispielsweise geplant ist, im kommenden Jahr einen neuen Fachbereich aufzubauen, in dem regelmäßig teure Implantate verbaut werden, muss ein Haus die richtige Menge und auskömmliche Preise berechnen und dafür die relevanten Entgelte verlangen.
Noch komplexer kann es werden, falls ein Haus hohe Erlöse durch E3.3-Zusatzentgelte generiert, also die tagesbezogenen Entgelte. Zwar sind die Pflegepersonalkosten nicht länger Teil der Kalkulation dieser Entgelte, doch dafür die Personalkosten vieler anderer Berufsgruppen. Hier sollte man bei der Forderungserstellung beachten, dass sich auch die Kosten für ärztliches Personal in manchen Jahren sprunghaft erhöhen oder dass aufgrund von geänderten wissenschaftlichen Erkenntnissen vielleicht andere Behandlungen nötig sein könnten, die mehr Geld kosten.

Haben Sie darüber hinausgehende oder sehr spezielle Fragen rund um Entgeltverhandlungen oder die Budgetverhandlungen im Krankenhaus? Dann sprechen Sie uns gerne an – und wir schauen, wie wir unterstützen können.

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Lars Neufer

Lars Neufer

Leitender Budgetverhandler

 

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