Blog | Fachbeitrag
12.2023

So gelingen Kooperationen zwischen Krankenhäusern

Zwei Menschen reichen sich die Hände, um einen Vertrag zu besiegeln.

​​​​​​Viele Kliniken in Deutschland sind wirtschaftlich schwer angeschlagen. Obendrein leiden die meisten unter gravierendem Fachkräftemangel. Um beiden Problemen zu begegnen, hilft es, Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen in der Region auszuloten. Ein solcher Schritt sollte gut vorbereitet sein.

Deutschlands Krankenhäuser kämpfen derzeit mit so massiven wirtschaftlichen Problemen wie schon lange nicht mehr. 2022 und 2023 seien „die schlechtesten Jahre seit gut zwei Jahrzehnten für die deutschen Kliniken“, sagte der Gesundheitsökonom Boris Augurzky auf dem Deutschen Krankenhaustag in Düsseldorf Mitte November. 69 Prozent der Kliniken sehen ihre Existenz kurz- und mittelfristig gefährdet, fast kein Krankenhaus kann seine Ausgaben aus den laufenden Einnahmen decken, ergab eine Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Mitte des Jahres. Dass die geplante Krankenhausreform den Kliniken rechtzeitig genug Entlastungen bringen wird, ist nicht zu erwarten. Die Vorhaltepauschalen sollen laut Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums erst ab 2026 ausgezahlt werden. Und auch damit ist grundsätzlich keine Erhöhung des Erlösvolumens vorgesehen. Es handelt sich also lediglich um eine Umverteilung von Geldern. So sehen sich immer mehr Kliniken gezwungen, in ihrer Medizinstrategie alternative Wege zu suchen, um ihr wirtschaftliches Überleben zu sichern. Einer dieser Wege kann die Kooperation mit anderen Krankenhäusern sein.

Gründe für eine Kooperation zwischen Krankenhäusern

Nicht nur wirtschaftliche Gründe sprechen dafür, Kooperationsmöglichkeiten auszuloten. Der Rückgang von Fallzahlen in der stationären Behandlung führt auch dazu, dass viele Kliniken die benötigten Mindestmenge an Fällen in bestimmten Fachbereichen nicht mehr erreichen. Die Situation wird sich weiter zuspitzen, wenn viele Behandlungen künftig ambulant erbracht werden müssen. Künftig werden durch die Krankenhausreform darüber hinaus weitere Mindestqualitätsanforderungen hinzukommen, die festlegen, welche technische und personelle Ausstattung ein Krankenhaus haben muss, das bestimmte Leistungen erbringt. Nicht jede Klinik in einem Landkreis oder einer Region wird daher in Zukunft alle Leistungen überhaupt noch anbieten dürfen. Hinzu kommt der Fachkräftemangel, insbesondere in der Pflege. Krankenhäuser einer Region konkurrieren mittlerweile um das immer knapper werdende Personal. Eine Konzentration von Leistungen auf weniger Standorte kann den Druck aus der gesamten angespannten Personalsituation nehmen.

Arten der Kooperation im Krankenhaus

Je nach Kooperationspartner gibt es zwei Arten von Kooperationen.

Horizontale Kooperation: Kooperieren Versorger mit ähnlicher Größe, medizinischem Spektrum und Struktur miteinander, spricht man von einer horizontalen Kooperation. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn in einem Landkreis drei ähnlich aufgestellte Grund- und Regelversorger tätig sind. Häufig konkurrieren diese drei Krankenhäuser nicht nur um Patienten, sondern auch um Personal und Fördermittel des Bundeslandes. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen, ist es daher naheliegend, dass solche Kliniken mit ähnlicher Ausrichtung und in nicht allzu weiter Entfernung voneinander miteinander in Kontakt treten, um auszuhandeln, welche Klinik welche Leistungen am besten anbieten kann.

Vertikale Kooperation: Eine vertikale Kooperation ist eine Zusammenarbeit von Versorgern unterschiedlicher Größe und Behandlungsspektren. Ein Beispiel: Ein kleines Krankenhaus erreicht die Mindestmenge an Fällen für die Speiseröhrenchirurgie nicht mehr und darf daher diese Leistung nicht mehr anbieten. Für ein solches Haus besteht die Gefahr, dass es auch für Assistenzärzte nicht mehr interessant ist, da sie dort bestimmte Operationen nicht mehr durchführen können – die sie jedoch für ihre Weiterbildung brauchen. Das Krankenhaus geht eine Kooperation mit einem größeren Haus ein, an welches es die Speiseröhren-Fälle schickt. Im Gegenzug werden Assistenzärzte des kleinen Hauses in dem größeren Haus weitergebildet.

Mit dem Newsletter keine aktuellen Beiträge mehr verpassen

Erster Schritt: Ist-Analyse und Prognose

​Um Kooperationsverhandlungen zwischen Kliniken auf eine solide Basis zu stellen, an deren Ende eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten steht, ist es wichtig, die aktuelle Lage zunächst umfangreich zu analysieren. Dazu gehört eine genaue Auswertung der eigenen Leistung und der Leistung der potenziellen Kooperationspartner. Auch das Einzugsgebiet muss genau angeschaut werden hinsichtlich der demografischen Zusammensetzung der Bevölkerung. So kann genau berechnet werden, welche und wie viele Leistungen angeboten werden müssen. Für ein umfassendes Bild müssen die künftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen mit in Betracht gezogen werden, also die Frage danach, welche Leistungsgruppen nach der Krankenhausreform gelten und welche das eigene Krankenhaus noch erbringen darf. Schließlich ist auch zu prüfen, welche Leistungen künftig ambulant erbracht werden müssen. Aus all diesen Daten lässt sich eine fundierte Prognose erstellen, wie sich die Lage der Krankenhäuser in einer Region künftig entwickeln wird und ob sich daraus Kooperationsmöglichkeiten ergeben.

Zweiter Schritt: Verhandlung

Hat die Ist-Analyse ergeben, dass eine Kooperation sinnvoll ist, geht es an den Aushandlungsprozess. Hierzu sollten die Klinikgeschäftsführer miteinander besprechen, wer welche Leistung künftig anbieten wird. Das hört sich leichter an, als es in der Praxis meist ist. Denn hierbei geht es um einen hochemotionalen Prozess. Kein Haus wird freiwillig auf Leistungen verzichten, ohne dafür eine Kompensation zu bekommen. Denn letztendlich hält jeder sein eigenes Krankenhaus und die angebotenen Leistungen für unverzichtbar. Besonders das Thema Geburtshilfe ist eines, das nicht nur unter Krankenhausgeschäftsführern, sondern auch in der Bevölkerung immer wieder emotional diskutiert wird. Wenn eine Geburtshilfestation geschlossen wird, sind die Ängste oft groß. Hier zu einer Übereinkunft zu kommen, ist alles andere als einfach.  

»Kein Haus wird freiwillig auf Leistungen verzichten, ohne dafür eine Kompensation zu bekommen.«

Die Argumente, die dazu führen, wer welche Leistungen künftig erbringen wird, werden in jedem individuellen Fall unterschiedliche sein. So kann es beispielsweise sein, dass in dem einen Haus die modernere Technik oder das neuere Gebäude vorhanden ist. Andererseits kann der in Kürze zu erwartende Renteneintritt einer Chefärztin ein Argument für die Schließung einer Abteilung sein. Damit der Aushandlungsprozess gelingt und am Ende tatsächlich gewinnbringend für alle Seiten ist, ist es sinnvoll, sich einen unabhängigen Dritten dazu zu holen, der moderiert und vermittelt. Dieser sollte nüchtern mit Fakten argumentieren, an denen kein Weg vorbeiführt. So lassen sich auch verhärtete Fronten meist aufbrechen. Sind die Leistungen erst einmal verteilt, ist schon ein guter Teil des Weges geschafft. Die weitere Herausforderung besteht darin, die Vereinbarung umzusetzen und dabei die Mitarbeiter mitzunehmen.

Dritter Schritt: Gemeinsame Umsetzung

Wenn ganze Abteilungen in einem Krankenhaus geschlossen werden, lässt das im Krankenhaus wohl niemanden kalt. Insbesondere die betroffenen Ärzte und Pflegekräfte brauchen dann eine nachhaltige berufliche Perspektive. Dies betrifft auch die Frage, wie vor allem Pflegekräfte davon überzeugt werden können, den Standort zu wechseln, wenn ihr bisheriger Fachbereich in eine andere Klinik umzieht. Dass sie dies ungern tun, darauf machte unter anderem Jana Luntz vom Deutschen Pflegerat auf einer Protestveranstaltung in Berlin im Juni aufmerksam: „Wir sind kein Wanderzirkus“, sagte sie. Wichtig ist, dass die Geschäftsführung in dieser Zeit der Verunsicherung und der Fragen nah an ihren Mitarbeitern ist. Sie sollte präsent und bereit sein, sich die Sorgen und Nöte anzuhören, sowie alle aufkommenden Fragen beantworten. Gemeinsam sollten Geschäftsführung und Mitarbeiter versuchen, individuelle Lösungen zu finden, die für alle Seiten zufriedenstellend sind.

Mehrere Mitarbeiter in einem Krankenhaus stehen auf einer Treppe und reden miteinander.

Krankenhäuser werden sich verändern

In manchen Fällen führt kein Weg an einer Kooperation zwischen zwei oder mehreren Krankenhäusern vorbei. Wer sie eingeht, dem muss klar sein, dass sich das eigene Haus verändern wird. Einige Leistungen werden dann künftig nicht mehr angeboten werden. Dies kann auch schmerzhafte Verluste mit sich bringen. Dafür werden aber andere Angebote hinzukommen, die bisher so in einem klassischen Krankenhaus eventuell noch nicht vorhanden waren. Dazu gehören etwa ambulante Leistungen oder Tages- und Kurzzeitpflegeleistungen. Der Vorteil einer Kooperation am Ende ist, dass die Klinik in einer stabileren Situation ist, um wirtschaftlich zu überleben und für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung einer Region, sowie als Arbeitgeber für Ärzte, Pflegepersonal und alle weiteren Mitarbeiter weiterhin zur Verfügung steht.

Sie finden diesen Artikel interessant und möchten ihn teilen?
Andreas Tecklenburg

Andreas Tecklenburg

Geschäftsführer consus.health

 

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zu diesem Thema?






    Die mit * markierten Felder müssen ausgefüllt werden.

    Lernen wir uns kennen.






      Die mit * markierten Felder müssen ausgefüllt werden.