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12.2023

Wo steht die Krankenhausreform aktuell?

Arzt mit Stethoskop in der Hand

Als „Revolution“ wurde sie angekündigt, doch um die Krankenhausreform ist seit Monaten ein Streit zwischen Bund und Ländern entbrannt. Dabei wird immer wieder um Details gerungen, aber auch die Art des Vorgehens durch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird kritisiert. Wir erklären, wie der aktuelle Stand zur Krankenhausreform ist und worauf sich Krankenhäuser jetzt einstellen müssen.

 

Zum 1. Januar 2024 sollte die Krankenhausreform ursprünglich in Kraft treten. Angesichts des Streits zwischen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und seinen Länderkollegen, der sich in den vergangenen Wochen immer weiter zugespitzt hat, kann dieser Termin aber nicht mehr gehalten werden. Selbst Lauterbach rechnet nicht mehr mit einer Einigung vor Ostern und auch dies scheint, fragt man die Länder, aktuell wenig wahrscheinlich.

Was bislang über die Krankenhausreform bekannt ist

Was zum heutigen Tag über das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), wie die Krankenhausreform offiziell heißt, bekannt ist, ist der Stand des 2. Arbeitsentwurfs des BMG vom 13. November 2023. Darin werden die Eckpunkte Leistungsgruppen, Vorhaltevergütung, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen und Prüfregelungen aus Sicht des BMG genauer definiert.

So sollen zunächst die Leistungsgruppen und Qualitätsmerkmale aus der Landeskrankenhausplanung NRW verwendet werden. Später sollen diese dann durch Rechtsverordnung des BMG mit Zustimmung des Bundesrats definiert und weiterentwickelt werden. Die Zuweisung der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser soll dann durch die Landeskrankenhausplanungsbehörden erfolgen. Ab 2027 ist die Verteilung des Vorhaltebudgets auf Grundlage u.a. der Fallzahl von 2025 geplant.

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Woran es bei der Krankenhausreform noch hapert

Soweit die Theorie. Aktuell fehlen jedoch noch einige relevante Vorarbeiten: Das InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) muss die Leistungsgruppensystematik NRW auf DRG umstellen, damit die Verknüpfung von Leistungsgruppen und Vorhaltevergütung rein mathematisch überhaupt gelingen kann. Die genannte Rechtsverordnung für die Definition der Leistungsgruppen existiert ebenfalls noch nicht. Das heißt, es fehlt auch die Definition dafür, welche Qualitätsvoraussetzungen für die jeweiligen Leistungsgruppen nach der Übergangsphase überhaupt gelten.

Die Länder bemängeln den aktuellen Entwurf derzeit dafür, dass das Finanzierungssystem weiterhin unklar sei und die Folgen für die Krankenhauslandschaft nicht abschätzbar. Darüber hinaus kritisieren sie das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) scharf. Dieses soll es Patienten ermöglichen, sich in einem Online-Verzeichnis ab 1. Mai 2024 darüber zu informieren, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, und wie diese Klinik im Hinblick auf Qualität sowie ärztliche und pflegerische Personalausstattung abschneidet. Dazu will das BMG Leistungsgruppen und Level rein zu Zwecken der Qualitätsinformation festlegen.

Die Länder werfen Lauterbach vor, dass er durch dieses Gesetz, welches nur vordergründig nichts mit der Krankenhausreform zu tun habe, die von ihnen abgelehnte Level-Einteilung durch die Hintertür einführen und bezüglich der Leistungsgruppenzuteilung Fakten ohne die Länder schaffen wolle. Viele sehen daher das KHTG als Trojanisches Pferd unter dem Deckmantel der Qualität.

Krankenhausreform & Krankenhaustransparenzgesetz: So geht es weiter

Die Länder verwiesen das Gesetz am 24. November 2023 an den Vermittlungsausschuss. In diesem muss eine Mehrheit der insgesamt 32 Mitglieder des Bundesrats und des Bundestags ihre Zustimmung zu dem Gesetz geben, damit es noch dieses Jahr beschlossen werden kann.

Gibt es eine Einigung auf Änderungen, müsste der Bundestag sich erneut mit dem Gesetz beschäftigen. Bei einfacher Mehrheit gegen das Gesetz könnte der Bundestag diese durch ebenfalls einfache Mehrheit überstimmen, bei Zweidrittel-Ablehnung im Vermittlungsausschuss wäre das Transparenzgesetz abgewiesen. Der nächstmögliche Termin wäre der 15. Dezember 2023, aktuell ist aber noch keine Einladung der Länder zu diesem Termin erfolgt.

Zumindest die Zeitschienen für Krankenhausreform und Transparenzgesetz wackeln daher gewaltig, erste Stimmen befürchten ein komplettes Scheitern.

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Karen Wismann

Karen Wismann

Geschäftsführerin

 

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