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02.2025

Kostenlose Info-Veran­stal­tung: Wie funk­tioniert der Trans­forma­tions­fonds?

Symbolbild Transformationsfonds: geometrische Zeichen vor lilafarbenem Hintergrund-Verlauf, darüber die Begriffe "50 Milliarden Euro", "Notfallstrukturen", "Informationsveranstaltung", "Notfallstrukturen", "Rechtliche Fallstricke" im Anschnitt

Der lang erwartete Transformationsfonds soll mit dem Beschluss des Bundesrats Ende März endlich auf den Weg gebracht werden. Bis zu 50 Milliarden Euro Fördergelder werden Kliniken in den kommenden Jahren zur Verfügung gestellt, um Umstrukturierungen im Zuge der Krankenhausreform zu ermöglichen. Aber was genau wird eigentlich gefördert – und was nicht? Wie kommen Klinken an die Förderung? Und was gilt es für die Bewilligung von Fördergeldern zu beachten? In unserer kostenlosen Info-Veranstaltung erfahren Sie alles, was Sie zum Transformationsfonds wissen müssen.

Die im Bundesrat zu verabschiedende Krankenhaus-Transformationsfonds-Verordnung (KHTFV) soll Fördermittel in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro über zehn Jahre (2026 bis 2035) bereitstellen. Eine stolze Summe, mit der Kliniken notwendige Umstrukturierungen finanzieren können sollen, die sich aus den Erfordernissen der kürzlich verabschiedeten Krankenhausreform (KHVVG) ergeben. Abgewickelt wird der Fonds zur Hälfte vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). In einem Modell der Co-Finanzierung von Bund und Ländern ist vorgesehen, dass die Länder somit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten tragen.

Ähnlich wie in der Vergangenheit beim Krankenhausstrukturfonds sind der Vorordnung zufolge (insbesondere bauliche) Vorhaben förderfähig, die dem Ziel der Transformation dienen. Darunter fallen etwa die standortübergreifende Konzentration von akutstationären Kapazitäten, um Qualitätskriterien oder Mindestvorhaltezahlen zu erfüllen, ebenso die Umstrukturierung zur sektorübergreifenden Versorgungseinrichtung (Level 1i) sowie die Schaffung von telemedizinischen Netzwerkstrukturen und zusätzlichen Ausbildungskapazitäten. Auch die Bildung von integrierten Notfallstrukturen, regionalen Krankenhausverbünden sowie von Zentren zur Behandlung seltener, komplexer oder schwerwiegender Erkrankungen fallen unter die Förderfähigkeit.

Spotlight Transformationsfonds

Hört sich erst einmal gut an. Wie so oft, liegt der Teufel aber auch bei der KHTFV im Detail. So gibt die Verordnung präzise rechtliche, strukturelle und zeitliche Bedingungen vor, unter denen eine Förderung beantragt werden kann. Welche das sind und wie Sie sich darauf vorbereiten, erfahren Sie in unserem kostenlosen Info-Seminar. In 60 Minuten macht unser interdisziplinäres Referenten-Team Sie darin mit allen relevanten Vorgaben und Stolpersteinen des Transformationsfonds vertraut.

Spotlight Transformationsfonds – Hintergründe, Tipps & Fallstricke

  • Datum: 13.03.2025
  • Uhrzeit: 17:00 bis 18:00 Uhr
  • Referenten: Sven Hettfleisch, Leitung Krankenhausbau; Jan Gottschling, Leitung Medizinstrategie; Simon Schmider, Leitung Finanzcontrolling
  • Format: Online-Seminar
  • Preis: kostenlos
  • Anmeldung: bis 10.03.2025 unter office@consus.health

Interessiert? Dann melden Sie sich bis zum 10.03.2025 per E-Mail an unter office@consus.health. Sie erhalten rechtzeitig vor dem Termin eine Einladung mit einem Teilnahme-Link für den Veranstaltungstag. Stellen Sie gerne vorab eigene Fragen – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

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