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11.2023

Wahlleistung Unterkunft auf dem Prüfstand: Wie Kliniken Umsatzeinbußen vermeiden

Symbolbild für den Wahlleistungskomfort dein der Wahlleistung Unterkunft: Türschild mit Aufdruck: "Komfortelemente Wahlleistung jetzt überprüfen!"

Seit 2002 sind die Zimmerpreise für die Wahlleistung Unterkunft kontinuierlich gestiegen. Das Problem: Die tatsächliche Leistung hat sich in vielen Fällen gar nicht weiterentwickelt. Dem geht der PKV-Verband jetzt verstärkt nach. Um kein Geld zu verlieren, müssen viele Kliniken daher beim Komfort nachbessern. Wie Sie schnell und einfach ermitteln, ob Ihre Preise noch angemessen sind, und wie Sie Ihr jetziges Preisniveau behalten können, lesen Sie in diesem Beitrag.

 

Ein Telefon im Zimmer ohne Berechnung der Grundgebühr oder die Gestellung eines Radios und CD- und/oder Kassettenspielers: Hört sich das nach modernem Wahlleistungsstandard an? In der Tat wirken einige der Kriterien aus der „Gemeinsamen Empfehlung“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) überholt. Kein Wunder – die Grundlage zur Festlegung der Entgelte für die Erlöse aus Wahlleistungen im Krankenhaus ist zwei Jahrzehnte alt.

»Patienten haben heute ganz andere Ansprüche an Wahlleistungszimmer als noch vor 20 Jahren, als die Gemeinsame Empfehlung entstand.«

Inzwischen haben Patienten ganz andere Ansprüche an Wahlleistungskomfort, den sie selbst bezahlen oder über private (Zusatz-)Versicherungen finanzieren – vom modernen Flachbildfernseher bis zum superschnellen W-Lan. Und auch der PKV-Verband hinterfragt inzwischen die Angemessenheit der ausbezahlten Entgelte. Denn während die Zimmerpreise für die Wahlleistung Unterkunft, die nach der Gemeinsamen Empfehlung ermittelt wurden, dank einer fixen jährlichen Komforterhöhung seit 2002 kontinuierlich gestiegen sind, ist es der Komfort selbst in vielen Fällen kaum.

PKV-Neubewertung der Wahlleistung Unterkunft bringt Kliniken Aufwand 

Im Zuge einer Neubewertung will der PKV-Verband konkret wissen, ob und wie sich das Wahlleistungsangebot eines Krankenhauses seit der ursprünglichen Einstufung verändert hat. Erste Häuser wurden daher aufgefordert, die Ausstattung ihrer Wahlleistungszimmer detailliert zu dokumentieren und zu begründen, um das jetzige Preisniveau behalten zu können.

Abbildung Wahlleistungskomfort im Patientenzimmer nach consus-Wahlleistungsstandard

Moderner Wahlleistungskomfort im consus-Wahlleistungsstandard (© ruge + göllner gmbh)

Und diese Dokumentation hat es in sich: Im Bereich der Wahlleistungszimmer müssen die betroffenen Häuser unter anderem sämtliche Komfortelemente auflisten und bewerten, die über den Regelleistungsstandard hinausgehen. Erfasst werden muss darüber hinaus die Bettenstruktur aller Patientenzimmer – inklusive der Größen von Zimmern und Sanitärzonen sowie den vorhandenen Regel- und Wahlleistungsausstattungselementen. Die verschiedenen Standards sollen durch Fotos, Grundrisse, Lagepläne, Beschreibungen, Angabe von Gebäudeteil, Baujahr bzw. Renovierungsstand dokumentiert werden.

Einzelelemente, die auf solchen Unterlagen nicht eindeutig zu erkennen sind, sollen zusätzlich erläutert werden – etwa die Sanitärausstattung, Möblierungs- und Ausstattungsdetails im Zimmer und Medienangebote. Gleiches gilt für besondere Qualitätsaspekte in Bezug auf Materialien, Hersteller, Bezugsquellen, Verarbeitungs- oder Produktionsdetails.

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Bei der Wahlleistungsstation fließt auch die Ausstattung außerhalb der Patientenzimmer in die Beurteilung mit ein. Deshalb sollten auch Flur, Stützpunkt und Aufenthaltsbereich im Vergleich zur Regelleistung umfassend dokumentiert werden, unter anderem durch Lageplan, Grundrisse, Größenangaben, Ausstattungsqualität und Dekoration. Ebenso müssen alle Angebote im Bereich der Wahl- und Zusatzverpflegung mit Fotos dokumentiert werden. Verlangt wird eine exakte Gegenüberstellung der Speisen, Snacks und Getränke im Regel- sowie im Wahlleistungsbereich. Ergänzend sollen Speisepläne, das Speisenerfassungssystem inklusive Prozedere, Vorratshaltung, Speisenlogistik und Zubereitungsform im Vergleich von Wahl- gegenüber Regelleistung dargestellt werden.

Das alles bedeutet für Kliniken einen enormen zusätzlichen Aufwand in ohnehin trubeligen Zeiten. Auch Überprüfungen vor Ort sind möglich. Und am Ende werden viele Kliniken beim Komfort ordentlich nachbessern müssen – oder sie erhalten künftig weniger Geld. Insbesondere bei älteren Vereinbarungen ist mit einer Herabstufung der Entgelte zu rechnen. Ganz auf dem Prüfstand steht zudem die selten gewordene Abrechnung des Basispreises im Ein- oder Zweibettzimmer, die nur noch Bestand hat, wenn die Regelunterbringung nach wie vor im Mehrbettzimmer ist.

Wie Sie Umsatzeinbußen bei der Wahlleistung Unterkunft vermeiden

Was also tun, um niedrigere Preise bei den Wahlleistungszimmern zu vermeiden? Grundsätzlich gilt: Je höher der Wahlleistungskomfort durch die Ausstattung und je mehr Komfortelemente im Einsatz, desto höher ist potenziell das Entgelt, das individuell verhandelt werden kann.

Wenn die Neubewertung des PKV also negativ ausfällt, haben Kliniken mithin die erste Option, Nachbesserungen am Komfort vorzunehmen. Als Basis dafür dienen die in der Gemeinsamen Empfehlung definierten Komfortelemente in den fünf Abschnitten Sanitärzone, Sonstige Ausstattung, Größe & Lage, Verpflegung und Service.

Die Wahlleistung Unterkunft auf diesem Wege aufzuwerten, kann teuer und aufwändig sein. Die gute Nachricht: Anstatt auf Basis der Gemeinsamen Empfehlung können Kliniken mit dem PKV-Verband auch eine individuelle Vereinbarung treffen.

Für eine Individualvereinbarung muss zwar ein umfassendes Konzept erarbeitet werden, das unter Berücksichtigung der Ist-Situation im Bestand detailliert aufzeigt, wie die PKV-Anforderungen bestmöglich erfüllt werden sollen. Diese Arbeit kann sich aber für viele Kliniken lohnen. Denn nicht nur entfällt damit die Einzelbewertung von Komfortelementen, durch Paketpreise lassen sich auch wesentlich höhere Entgelte erzielen.

Analog zur Individualvereinbarung können Klinikgruppen und Verbünde eine Rahmenvereinbarung über zwei bis vier Jahre abschließen, die auch den Gesamtaufwand bewertet – zum Beispiel Bau, Zimmerkapazität oder die Vereinheitlichung von Prozessen. Mit einer solchen Vereinbarung lassen sich Höchstpreise erzielen.

Abbildung Wahlleistungskomfort eines Badezimmers im Patientenzimmer

Wahlleistungskomfort im Badezimmer (© ruge + göllner gmbh)

Handlungsbedarf bei Wahlleistungen einfach ausrechnen

Ob Gemeinsame Empfehlung, Individualvereinbarung oder Rahmenvereinbarung: Bevor Sie Maßnahmen gegen mögliche Umsatzeinbußen einleiten, müssen Sie erst einmal wissen: Habe ich überhaupt Umsatzeinbußen zu befürchten? Genau dafür haben wir ein Excel-Tool erarbeitet, dass wir Ihnen gratis zur Verfügung stellen.

Kostenloses Tool zur PKV-Neubewertung 2024

Mit unserem Stresstest Gemeinsame Empfehlung können Sie schnell und einfach ermitteln, ob die Erlöse aus Ihrer nach der Gemeinsamen Empfehlung eingestuften Wahlleistung Unterkunft potenziell von einer Herabstufung betroffen sein können. Auf Basis Ihrer aktuellen Daten bewertet das Tool übersichtlich Ihr aktuelles Angebot an Wahl- und Regelleistungen und gibt eine (unverbindliche) Entgeltprognose für die mögliche Neubewertung ab. Zudem erhalten Sie Hinweise auf mögliche Risiken und eine Kalkulation der zukünftigen Relevanz des Basispreises.

Zum kostenlosen Download

 

Wenn Sie Fragen zur Excel-Tabelle, zur Erst- oder Neueinstufung Ihrer Wahlleistung Unterkunft oder zur Individual- und Rahmenvereinbarung mit dem PKV-Verband haben, sprechen Sie mich gerne an. Bitte beachten Sie auch unser Angebot im Bereich Wahlleistungen Krankenhaus.

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Anja Klinger

Anja Klinger

Leitung Wahlleistungen

 

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