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01.2023

FAQ: Was bedeutet das KHPflEG für Ihre Budgetverhandlungen?

Was bedeutet das KHPflEG für künftige Budgetverhandlungen?

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) setzt den Krankenhäusern neue Fristen für die Übermittlung der Unterlagen zu ausstehenden Forderungen. Werden Unterlagen nicht rechtzeitig geliefert, droht ein Abschlag von 1 Prozent – und zwar auf jeden voll- oder teilstationären Fall. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum KHPflEG 

Wie berechnen sich die Fristen des KHPflEG konkret?

Bis spätestens zum 31. Oktober 2023 müssen zunächst alle Forderungsunterlagen bis einschließlich des Budgetjahrs 2021 übermittelt werden. Diese Fristen verkürzen sich in der Folge immer weiter, bis ab dem Budgetjahr 2026 alle Unterlagen bereits bis zum 31. Dezember des Vorjahres vorliegen müssen.

Welche Unterlagen muss ich konkret bis zum 31.10.2023 liefern?

Laut § 11 Abs. 4 Satz 1 KHEntgG müssen folgende Unterlagen für alle Budgetjahre bis einschließlich 2021 spätestens am 31. Oktober 2023 übermittelt werden:

  • Die Abschnitte E1 bis E3 sowie B1
  • Die Forderungsunterlagen zum Pflegebudget gemäß §6a Abs. 3 Satz 1 und 2
  • Die Unterlagen zu Tariferhöhungen aus § 9 Abs. 1 Nummer 7

 

Hierzu erfolgen noch auf Bundesebene konkrete Abstimmungen bis Ende Januar 2023.

Welche Fristen gelten bei Rückfragen der Kostenträger?

Innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Unterlagen können Kostenträger einmalig zusätzliche Unterlagen und Auskünfte anfordern. Hier werden im Gesetz aber auch Einschränkungen getroffen:

  • Die Unterlagen müssen zur Beurteilung der Leistungen des Krankenhauses im Rahmen seines Versorgungsauftrags im Einzelfall erforderlich sein.
  • Der zu erwartende Nutzen muss den verursachten Aufwand deutlich übersteigen.

 

Das Krankenhaus muss die Unterlagen und Auskünfte dann innerhalb von sechs Wochen nach der Aufforderung übermitteln.

Wie sollte ich mich auf Rückfragen vorbereiten?

Sechs Wochen sind nach wenig Zeit, um auf eine möglicherweise große Anzahl von Rückfragen reagieren zu können. Um schnell auf Rückfragen reagieren zu können, sollten Kliniken daher schon im Vorfeld möglichst viele Erläuterungen vorbereiten. Neben den Forderungsunterlagen sollten bis zum 31. Oktober 2023 idealerweise schon diverse Erläuterungen und ergänzende Unterlagen für mögliche Rückfragen bereitstehen.

Wann sollte ich mit der Vorbereitung der Unterlagen beginnen?

Dies hängt stark ab vom jeweils individuellen Haus. Der Arbeitsaufwand für die Vorbereitung der Unterlagen sowie der Erläuterungen sollte jedoch keinesfalls unterschätzt werden, insbesondere wenn das Budgetjahr 2020 noch nicht vereinbart wurde. Denn gerade die erstmalige Forderung eines Pflegebudgets nimmt sehr viel Zeit in Anspruch. Solche Häuser sollten so schnell wie möglich mit der Vorbereitung der Unterlagen beginnen. Gleiches gilt für Kliniken, bei denen nur noch die Budgetjahre ab 2021 offen sind. Denn die Budgetverhandlungen behandeln diverse Themen, an denen die verschiedensten Teilbereiche im Krankenhaus beteiligt sind.

Gelten für Psychiatrien die gleichen Fristen?

Ja, auch im Geltungsbereich der BPflV hat man nun die gleichen Fristen wie im Bereich des KHEntgG festgelegt. Hier müssen allerdings andere Unterlagen übermittelt werden:

 

  • Für die Jahre ab 2020 die Unterlagen nach § 9 Absatz 1 Nummer 6 in der aktuellen Fassung
  • Die Unterlagen zu Tariferhöhungen, analog zur Somatik
  • Für die Jahre bis einschließlich 2019 zusätzlich die LKA
Was passiert, wenn ich gegen die Regelungen verstoße?

Wenn die Forderungsunterlagen oder zusätzliche Erläuterungen nicht rechtzeitig geliefert werden, drohen empfindliche Abschlagszahlungen. Der Abschlag beträgt 1 Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall ab dem 1. Juli des Jahres, für den die Vereinbarung gelten soll, bis zum ersten Monat nach der Vereinbarung. Wenn ein Haus also in diesem Zeitraum beispielsweise 50 Millionen Euro einnehmen würde, blieben davon nach Abzug des Abschlags nur noch 49,5 Millionen Euro übrig. Ein Abschlag in solchen Dimensionen stellt für viele Häuser eine gewaltige Größenordnung dar.

In welchen Schritten sollte ich konkret vorgehen, um die Fristen einzuhalten?

Beginnen Sie so schnell wie möglich mit den Vorbereitungen für die offenen Budgetverhandlungen, um auf jeden Fall spätestens am 31. Oktober – idealerweise eher – alle Unterlagen zu übermitteln. Hierzu ist ein strukturiertes Vorgehen nötig:

 

  • Eine Strategie für diese und zukünftige Budgetverhandlungen festlegen
  • Eine Übersicht über alle erforderlichen Unterlagen erstellen
  • Einen Zeitplan für die einzelnen Aufgaben aufstellen
  • Den Zeitplan mit anderen wichtigen Aufgaben koordinieren, etwa dem Jahresabschluss oder dem Wirtschaftsplan
  • Den Fortschritt der Abarbeitung nachhalten, um mögliche Problemfelder frühzeitig zu identifizieren
  • Die Arbeit fortlaufend auf Inkonsistenzen überprüfen

Haben Sie darüber hinausgehende oder sehr spezielle Fragen rund um das KHEntgG, das KHPflEG oder die Budgetverhandlungen im Krankenhaus? Dann sprechen Sie uns gerne an – und wir schauen, wie wir unterstützen können.

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Lars Neufer

Lars Neufer

Leitender Budgetverhandler

 

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