Jetzt Fördermittel sichern

Ihre Förde­rung aus dem Trans­formations­fonds

Mit Mitteln aus dem Transformationsfonds können Sie Ihr Krankenhaus zukunftssicher machen. Und damit Sie Ihre Chancen auf die Förderung maximieren, holen unsere Experten das Beste für Ihr Haus heraus – von der Prüfung Ihres Bedarfs bis zur optimalen Formulierung des Förderantrags.

Ob Neubau, Umbau oder Sanierung: Wir unterstützen Sie bei allen Bauvorhaben im Gesundheitswesen – unter Einhaltung von Kosten, Terminen und Qualität.

KHVVG & Transformationsfonds verstehen

Wie Ihr Zukunfts­projekt Wirklichkeit wird

Ob Medizinstrategie, Raumprogramm, Kosten- oder Zeitplanung: Unsere erfahrenen Experten unterstützen Sie bei der Entwicklung eines förderfähigen Konzeptes – von A wie Analyse der Ausgangslage bis Z wie Zustellung des Förderbescheids.

Modell eines Zukunftsprojekts, das durch den Transformationsfonds gefördert werden könnte.
  • Optimieren Sie mit uns Ihren Förderantrag und vermeiden Sie typische Fallen bei der Antragstellung.
  • Erhalten Sie ein modulares Beratungskonzept, das auf Ihre individuellen Gegebenheiten zugeschnitten ist.
  • Bessern Sie bei Bedarf mit unserer Hilfe gezielt bei entscheidenden Kriterien wie Medizinstrategie oder Raumprogramm nach.
  • Profitieren Sie von unserem Wissen aus erster Hand aus dem direkten Austausch mit Ministerien und Behörden.
  • Lassen Sie sich beim Austausch mit Behörden und Förderstellen sach- und fachkundig begleiten.
  • Vertrauen Sie auf unsere langjährigen Erfahrungen in der Beratung von Krankenhäusern und der Beantragung von Fördermitteln.

Schnelle Antragsbearbeitung

Insider-Wissen aus erster Hand

Langjährige Förder-Expertise

Die wichtigsten Fragen zum Trans­formations­fonds

Was ist förderfähig aus dem Transformationsfonds?

Der Transformationsfonds umfasst acht Fördertatbestände, die politische Zielsetzungen und finanzielle Förderprioritäten deutlich machen. Sie dienen als strategische Orientierung für Krankenhausträger bei der zukünftigen Planung und Umgestaltung ihrer Versorgungsstrukturen.
 

1. Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten (standortübergreifend)

Gefördert werden Projekte, die mehrere stationäre Versorgungseinrichtungen zusammenführen. Ziel ist eine bessere medizinische Versorgung durch zentralisierte Strukturen sowie eine effizientere Nutzung von Ressourcen.
 

2. Umstrukturierung zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen

 
Gefördert wird die Umwandlung von Krankenhäusern in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Ziel ist eine integrierte, wohnortnahe Versorgung durch die bedarfsgerechte Kombination ambulanter und stationärer Leistungen.
 
3. Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen
 
Gefördert wird der Aufbau sicherer und interoperabler telemedizinischer Netzwerke zwischen Krankenhäusern. Ziel ist es, die standortübergreifende digitale Zusammenarbeit und Wissensvernetzung zu stärken.
 
4. Zentrenbildung für seltene, komplexe oder schwerwiegende Erkrankungen
 
Gefördert wird die Einrichtung hochspezialisierter medizinischer Zentren für seltene und komplexe Erkrankungen. Diese sollen gemeinsam von Hochschulkliniken und anderen Krankenhäusern betrieben werden, um durch gebündelte Expertise, Infrastruktur und Personal eine besonders qualitätsgesicherte Versorgung zu gewährleisten.
 
5. Bildung und Fortentwicklung regionaler Krankenhausverbünde
 
Gefördert wird die Bildung regionaler Krankenhausverbünde, die gemeinsam bestimmte Leistungsgruppen abdecken. Ziel ist es, Doppelstrukturen abzubauen, Ressourcen wirtschaftlich zu nutzen und eine bedarfsgerechte, qualitätsorientierte Versorgung in der Region sicherzustellen.
 
6. Aufbau integrierter Notfallstrukturen
 
Gefördert werden Projekte zur besseren Notfallversorgung, etwa durch zentrale Notaufnahmen, optimierte Patientensteuerung und koordinierte Schnittstellen. Ziel ist eine abgestimmte, qualitätsgesicherte Versorgung in medizinischen Akutfällen.
 
7. Dauerhafte Schließung von Krankenhäusern oder von Teilen davon
 
Gefördert wird der gezielte Abbau übermäßiger stationärer Kapazitäten, ohne die Versorgungssicherheit in der Region zu gefährden. Unterstützt werden Einrichtungen oder Teilbereiche, die dauerhaft geschlossen und nicht durch neue stationäre Angebote ersetzt werden.
 
8. Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten in der Pflege
 
Gefördert wird der Ausbau staatlich anerkannter Ausbildungsstätten für Pflegefachpersonal, Pflegehilfskräfte und Assistenzberufe. Ziel ist eine nachhaltige Stärkung der Pflegeausbildung – insbesondere im Zusammenhang mit Strukturprojekten nach Tatbestand 1 oder 5.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Das Verfahren ist zweistufig und läuft über die Bundesländer:

 

1. Vorbereitung durch das Krankenhaus:

  • Identifikation eines förderfähigen Projekts gemäß einem der acht Fördertatbestände
  • Erstellung einer Projektbeschreibung, Kostenkalkulation und Nachweis der Kofinanzierung
  • Einreichung des Antrags beim zuständigen Landesministerium

 

2. Weiterleitung durch das Land:

  • Das Land prüft die Unterlagen und stellt den Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) über ein elektronisches Verwaltungsportal
  • Frist: jährlich bis zum 30. September für das Folgejahr

 

3. Entscheidung und Auszahlung:

  • Das BAS prüft die Förderfähigkeit und zahlt die Mittel an das Land aus
  • Das Land leitet die Mittel an den Krankenhausträger weiter

 

Wichtig für Kliniken:

  • Die Fristen auf Landesebene können variieren – frühzeitige Abstimmung mit dem Ministerium ist entscheidend
  • Förderfähig sind nur Projekte, die neue Strukturen schaffen oder bestehende modernisieren, nicht solche zur bloßen Aufrechterhaltung

Welche Termine zum Transformationsfonds sollte ich beachten?

Wichtige Termine für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Transformationsfonds:

18. April 2025:
Inkrafttreten

02. Juli 2025:
Frühester Beginn förderfähiger Vorhaben. Projekte dürfen erst ab diesem Datum starten, um als „neu“ zu gelten.

30. September 2025:
Erste Frist für die Antragstellung durch die Bundesländer beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Krankenhäuser müssen ihre Unterlagen vorher beim jeweiligen Landesministerium einreichen.

31. Dezember 2025:
Erweiterte Frist für die Vollanträge – vorausgesetzt, das Land hat bis zum 30. September bereits Bedarfe gemeldet (z. B. Fördervolumen und Anzahl der Vorhaben)

Hinweis:
Die Fristen zur Einreichung beim Landesministerium sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können je nach Bundesland variieren. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium ist daher entscheidend.

Was gehört in den Förderantrag?

Für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Transformationsfonds werden gemäß § 4 der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung — KHTFV folgende Unterlagen benötigt:

 

  • Planung (Lageplan, Grundrisse, Schnitte) in der Qualität einer Leistungsphase (LPH) 2 oder LPH 3 (abhängig vom zuständigen Bundesland)
  • Beschreibung der geplanten Maßnahme inklusive Kostenübersicht und Angaben zum Krankenhausträger
  • Angabe von Start- und Endzeitpunkt des Vorhabens sowie des Investitionsvolumens
  • Ermittlung der förderfähigen Kosten und Aufschlüsselung der Finanzierungsanteile von Land und ggf. Krankenhausträger
  • Angabe der jährlich geplanten Fördermittel, falls eine Auszahlung in Raten vorgesehen ist
  • Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Landes zur Förderung der Investitionskosten
  • Nachweis über die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch das Land inklusive Betragsangabe
  • Vorlage eines Testats zur wirtschaftlichen Stabilität bzw. zur Prüfung des Insolvenzrisikos
  • Erklärung des Landes zum Verzicht auf Rückforderungen bereits geleisteter Fördermittel
  • Berechnung des Barwerts bei geplanter Finanzierung mittels Darlehen
  • Abstimmungsnachweis mit den zuständigen Verbänden der Kranken- und Ersatzkassen
  • Versicherung, dass das Vorhaben zum Stichtag 01.07.2025 noch nicht begonnen wurde
  • Erklärung über das Nichtbestehen offener Rückzahlungsverpflichtungen oder weiterer Forderungen
  • Bestätigung, dass keine anderweitige Förderung durch gesetzliche oder programmbezogene Mittel erfolgt
  • Nachweis zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit Wettbewerbsrecht und geltendem EU-Recht
  • Erläuterung, welche standortübergreifende Zusammenführung stationärer Kapazitäten durch das Vorhaben erreicht wird
  • Begründung der Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung des Projekts

Ein Beispiel aus unserer Praxis

250 Millionen Euro Fördermittel
dank passgenauer Beratung

Herausforderung

Ein kommunaler Krankenhausbetreiber mit rund 1.400 Betten wollte Mittel aus dem Investitionsprogramm zur Krankenhaus-Einzelförderung des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen, um mehrere Klinikstandorte zusammenzulegen und neu auszurichten.

Unsere Lösung

Um den Förderkriterien Konzentration von Leistungsbereichen und Krankenhäusern sowie Umsetzung des neuen Krankenhausplans NRW zu entsprechen, erarbeite unser erfahrenes Projektteam in Abstimmung mit dem Bauherrn ein Funktions- und Raumprogramm.

Ergebnis

Aufgrund kurzer Fristen musste unser Antrag in weniger als zwölf Wochen fertiggestellt werden. Trotz der knappen Bearbeitungszeit stand am Ende ein positiver Fördermittelbescheid mit einer Gesamtförderhöhe von rund 250 Millionen Euro.

Ihr Ansprechpartner

Sven Hettfleisch
Leitung Krankenhausbau

Sie möchten Ihr Krankenhaus zukunftssicher machen, haben aber nicht die nötigen Mittel? Ihnen fehlen die Zeit und die Expertise, um eine Finanzierung aus dem Transformationsfonds zu beantragen? Dann nutzen Sie unsere! Kontaktieren Sie mich einfach über das Formular – und wir klären in einem unverbindlichen Erstgespräch, welche Form der Unterstützung Sie sich auf Ihrem Weg zur Förderung wünschen.

Sven Hettfleisch
Leitung Krankenhausbau







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    Das Team Transformationsfonds von consus.health - Part of Accenture

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