Jetzt Fördermittel sichern
Ihre Förderung aus dem Transformationsfonds
Mit Mitteln aus dem Transformationsfonds können Sie Ihr Krankenhaus zukunftssicher machen. Und damit Sie Ihre Chancen auf die Förderung maximieren, holen unsere Experten das Beste für Ihr Haus heraus – von der Prüfung Ihres Bedarfs bis zur optimalen Formulierung des Förderantrags.
KHVVG & Transformationsfonds verstehen
Wie Ihr Zukunftsprojekt Wirklichkeit wird
Ob Medizinstrategie, Raumprogramm, Kosten- oder Zeitplanung: Unsere erfahrenen Experten unterstützen Sie bei der Entwicklung eines förderfähigen Konzeptes – von A wie Analyse der Ausgangslage bis Z wie Zustellung des Förderbescheids.

- Optimieren Sie mit uns Ihren Förderantrag und vermeiden Sie typische Fallen bei der Antragstellung.
- Erhalten Sie ein modulares Beratungskonzept, das auf Ihre individuellen Gegebenheiten zugeschnitten ist.
- Bessern Sie bei Bedarf mit unserer Hilfe gezielt bei entscheidenden Kriterien wie Medizinstrategie oder Raumprogramm nach.
- Profitieren Sie von unserem Wissen aus erster Hand aus dem direkten Austausch mit Ministerien und Behörden.
- Lassen Sie sich beim Austausch mit Behörden und Förderstellen sach- und fachkundig begleiten.
- Vertrauen Sie auf unsere langjährigen Erfahrungen in der Beratung von Krankenhäusern und der Beantragung von Fördermitteln.
Schnelle Antragsbearbeitung
Insider-Wissen aus erster Hand
Langjährige Förder-Expertise
Die wichtigsten Fragen zum Transformationsfonds
Was ist förderfähig aus dem Transformationsfonds?
1. Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten (standortübergreifend)
2. Umstrukturierung zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Das Verfahren ist zweistufig und läuft über die Bundesländer:
1. Vorbereitung durch das Krankenhaus:
- Identifikation eines förderfähigen Projekts gemäß einem der acht Fördertatbestände
- Erstellung einer Projektbeschreibung, Kostenkalkulation und Nachweis der Kofinanzierung
- Einreichung des Antrags beim zuständigen Landesministerium
2. Weiterleitung durch das Land:
- Das Land prüft die Unterlagen und stellt den Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) über ein elektronisches Verwaltungsportal
- Frist: jährlich bis zum 30. September für das Folgejahr
3. Entscheidung und Auszahlung:
- Das BAS prüft die Förderfähigkeit und zahlt die Mittel an das Land aus
- Das Land leitet die Mittel an den Krankenhausträger weiter
Wichtig für Kliniken:
- Die Fristen auf Landesebene können variieren – frühzeitige Abstimmung mit dem Ministerium ist entscheidend
- Förderfähig sind nur Projekte, die neue Strukturen schaffen oder bestehende modernisieren, nicht solche zur bloßen Aufrechterhaltung
Welche Termine zum Transformationsfonds sollte ich beachten?
Wichtige Termine für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Transformationsfonds:
18. April 2025:
Inkrafttreten
02. Juli 2025:
Frühester Beginn förderfähiger Vorhaben. Projekte dürfen erst ab diesem Datum starten, um als „neu“ zu gelten.
30. September 2025:
Erste Frist für die Antragstellung durch die Bundesländer beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Krankenhäuser müssen ihre Unterlagen vorher beim jeweiligen Landesministerium einreichen.
31. Dezember 2025:
Erweiterte Frist für die Vollanträge – vorausgesetzt, das Land hat bis zum 30. September bereits Bedarfe gemeldet (z. B. Fördervolumen und Anzahl der Vorhaben)
Hinweis:
Die Fristen zur Einreichung beim Landesministerium sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können je nach Bundesland variieren. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium ist daher entscheidend.
Was gehört in den Förderantrag?
Für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Transformationsfonds werden gemäß § 4 der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung — KHTFV folgende Unterlagen benötigt:
- Planung (Lageplan, Grundrisse, Schnitte) in der Qualität einer Leistungsphase (LPH) 2 oder LPH 3 (abhängig vom zuständigen Bundesland)
- Beschreibung der geplanten Maßnahme inklusive Kostenübersicht und Angaben zum Krankenhausträger
- Angabe von Start- und Endzeitpunkt des Vorhabens sowie des Investitionsvolumens
- Ermittlung der förderfähigen Kosten und Aufschlüsselung der Finanzierungsanteile von Land und ggf. Krankenhausträger
- Angabe der jährlich geplanten Fördermittel, falls eine Auszahlung in Raten vorgesehen ist
- Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Landes zur Förderung der Investitionskosten
- Nachweis über die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch das Land inklusive Betragsangabe
- Vorlage eines Testats zur wirtschaftlichen Stabilität bzw. zur Prüfung des Insolvenzrisikos
- Erklärung des Landes zum Verzicht auf Rückforderungen bereits geleisteter Fördermittel
- Berechnung des Barwerts bei geplanter Finanzierung mittels Darlehen
- Abstimmungsnachweis mit den zuständigen Verbänden der Kranken- und Ersatzkassen
- Versicherung, dass das Vorhaben zum Stichtag 01.07.2025 noch nicht begonnen wurde
- Erklärung über das Nichtbestehen offener Rückzahlungsverpflichtungen oder weiterer Forderungen
- Bestätigung, dass keine anderweitige Förderung durch gesetzliche oder programmbezogene Mittel erfolgt
- Nachweis zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit Wettbewerbsrecht und geltendem EU-Recht
- Erläuterung, welche standortübergreifende Zusammenführung stationärer Kapazitäten durch das Vorhaben erreicht wird
- Begründung der Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung des Projekts
Ein Beispiel aus unserer Praxis
250 Millionen Euro Fördermitteldank passgenauer Beratung
Ihr Ansprechpartner
Sven Hettfleisch
Leitung Krankenhausbau
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Sven Hettfleisch
Leitung Krankenhausbau

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